Ein Vertrag ist eine Willenseinigung zwischen den Vertragsparteien.
Die Bedarfsdeckung im privaten und wirtschaftlichen Bereich erfolgt vor allem
durch Verträge, die auf den Austausch von Vermögensgütern gerichtet ist.
Ein Vertrag ist auch gegeben, wenn nur eine einseitige Leistung vorhanden ist,
so ist auch die Schenkung ein Vertrag
Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich übereinstimmenden,
mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen von mindestens zwei
Personen besteht.
Verträge sind grundsätzlich bindend, unabhängig ob sie mündlich (z.B. im Laden),
schriftlich oder per Email abgeschlossen wurden und müssen deshalb von beiden
Vertragspartnern eingehalten werden.
Es gibt kein generelles Recht für Verbraucher, sich von einem abgeschlossenen
Vertrag wieder zu lösen oder bereits gekaufte Ware zurückzugeben. Dies ist nur
in besonderen Ausnahmefällen möglich. Hierzu gehören u. a. Verträge zwischen
Verbrauchern und Unternehmern, wenn diese an der Haustür, auf
Freizeitveranstaltungen, über Internet oder Katalogbestellung abgeschlossen
wurden. Verkaufsmessen gelten nicht als Freizeitveranstaltungen. Daher gibt es
auch für Verträge, die auf Verkaufsmessen geschlossen wurden, kein gesetzliches
Widerrufsrecht.
Wer sich dennoch die Rückgabe einer gekauften Ware vorbehalten will, sollte
dies unbedingt beim Kauf schriftlich vereinbaren - auf dem Kassenbon oder auf
dem schriftlichen Vertrag (auch auf Messen).
Durch so genannte Messerabatte sollte man sich nicht unter Kaufdruck setzen
lassen. Man kann manchmal auch mit dem Anbieter vereinbaren, dass der Messepreis
auch noch für eine bestimmte Zeit nach der Messe gilt. Dann kann man den Vertrag
in Ruhe zu Hause prüfen und Vergleichsangebote einholen.
Musterverträge und Vorlagen zum Downloaden:
Vertrag.de
Doctus.de
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Wortschatz
die Willenserklärung - wyra¿enie woli
die Vertragsparteien - strony umowy
der Bedarf - zapotrzebowanie
die Vermögensgüter - dobra materialne
das Rechtsgeschäft - czynno¶æ prawna
bindend - wi±¿±cy
einhalten - dotrzymaæ
das Widerrufsrecht - prawo do odwo³ania
vorbehalten - zastrzec
Angebote einholen - pobraæ oferty
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