Bremen, den 02.09.2007AusschnittZwischen XY im Folgenden Anbieter genannt und ABC im Folgenden Kunde genanntwird folgender Vertrag anwendbarfälliggeschlossenhaftetin Rechnungvereinbartverpflichtet sichzur Verfügung:§ 1 Gegenstand des Vertrages(1) Gegenstand des Vertrages ist die Entwicklung eines Konzeptes für eine Website und die Erstellung der Website.(2) Die Einstellung der Website in das World Wide Web, deren Speicherung auf einem eigenen oder fremden Server (Host Providing), die dauernde Pflege der Website sowie die Beschaffung einer Internet-Domain und eines Zugangs zum Internet (Access Providing) sind nicht Gegenstand dieses VertragesPflichten des Anbieters(1) Der Anbieter anwendbarfälliggeschlossenhaftetin Rechnungvereinbartverpflichtet sichzur Verfügung, nach den Vorgaben des Kunden ein Konzept für eine Website zu entwickeln undeine gebrauchstaugliche Website herzustellen. Nach Fertigstellung der Website ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden die Website auf einem geeigneten Datenträger anwendbarfälliggeschlossenhaftetin Rechnungvereinbartverpflichtet sichzur Verfügung zu stellen, auf einem vom Kunden benannten Server zugänglich zu machen.Nach Fertigstellung der Website wird der Anbieter dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung anwendbarfälliggeschlossenhaftetin Rechnungvereinbartverpflichtet sichzur Verfügung stellen. Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen ęłęózur Zahlung anwendbarfälliggeschlossenhaftetin Rechnungvereinbartverpflichtet sichzur Verfügung. Für Mängel der Website anwendbarfälliggeschlossenhaftetin Rechnungvereinbartverpflichtet sichzur Verfügung der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, wird die Stadt Bremenals Gerichtsstand anwendbarfälliggeschlossenhaftetin Rechnungvereinbartverpflichtet sichzur Verfügung.Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbarfälliggeschlossenhaftetin Rechnungvereinbartverpflichtet sichzur Verfügung.