Begriffserklärungen

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ist die natürliche oder juristische Person, die nach dem Steuergesetz die Steuer an das Finanzamt zu entrichten hat.

ist das Arbeitsentgelt, das Arbeitnehmer beziehen.

ist die örtliche Behörde der Finanzverwaltung der Länder.

ist eine öffentliche Abgabe, der natürliche und juristische Personen durch die Zwangsgewalt des Staates unterworfen sind.

ist eine Aufstellung der Einkünfte und Ausgaben und dient der Ermittlung einer Einkommensteuerzahllast. Sie wird von dem Steuerpflichtigen beim Finanzamt eingereicht.

ist nach deutschem Familienrecht ein vertraglicher Güterstand zwischen Eheleuten. Sie wird durch notariellen Ehevertrag vereinbart. Durch sie wird das gesamte Vermögen der Eheleute prinzipiell vollständig gemeinschaftliches Vermögen beider Ehepartner.