Der bargeldlose Zahlungsverkehr

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Zahlungsmittel und Zahlungsformen


Sie wird von zahlreichen Banken und Gesellschaften direkt ausgegeben. Der Inhaber kann in all jenen Geschäften, die dem System angeschlossen sind, bargeldlos einkaufen. Der Kunde muss lediglich unterschreiben. Das Konto wird erst zu einem späteren Zeitpunkt belastet, so dass sich für den Kunden zunächst ein Zinsvorteil ergibt.

Häufig müssen sich wiederholende Zahlungen in gleich bleibender Höhe geleistet werden (z. B. Miete, Vereinsbeiträge). Für diese Fälle bietet sich diese Zahlungsweise an. Es ist eine besondere Form der Überweisung. Der Auftraggeber erteilt seiner Bank einmal den Auftrag, zu regelmäßigen Terminen (z. B. am ersten Tag eines jeden Monats) einen festen Betrag auf ein bestimmtes Konto zu überweisen.
Das erspart nicht nur eine Menge Arbeit. Man muss auch seine wiederkehrenden Zahlungstermine nicht mehr im Kopf zu haben.

Wer bei wechselnden Zahlungsbeträgen (z. B. bei unterschiedlich hohen Telefonrechnungen) an denselben Empfänger Arbeit sparen will, kann diesem eine Einzugsermächtigung erteilen. Die Zahlungen werden dann vom Empfänger eingezogen, sobald sie anfallen. Falls der Belastete jedoch mit der Abbuchung nicht einverstanden ist, kann er ihr innerhalb von sechs Wochen widersprechen. Seine Bank bucht den Betrag dann zurück.

Eine andere Form der bargeldlosen Zahlung. Mit diesem Papier gibt ein Kontoinhaber seinem Kreditinstitut den Auftrag, dem Zahlungsempfänger gegen Übergabe dieser Urkunde einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen.

PC-Benutzer können über das Internet Zahlungen von ihrem Konto veranlassen. Das System kann den aktuellen Kontostand abfragen, eine Übersicht über die Buchungen liefern und Überweisungen und Daueraufträge ausführen. Bei sehr vielen Banken kann der Computerkunde inzwischen sogar Wertpapiere kaufen und Festgeld anlegen. Aktuelles von der Börse, Währungskurse, allgemeine Bankinfos komplettieren das Angebot. Durch ausgeklügelte Verfahren wird die Sicherheit weitgehend gewährleistet.

Quelle: Deutsche Bundesbank