Kräftig Steuern sparen

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Kräftig Steuern sparen

Richtig vorsorgen, günstig versichern und vor allem: kräftig Steuern sparen. Wie Sie in Ihrer Familie die Finanzen so ordnen, dass am meisten übrig bleibt.


Das Prinzip ist einfach: Machen Sie aus Ihren Lieben ein kleines, gut geführtes Familienunternehmen. Steuervorteile sichert sich etwa, wer zum Vorzugspreis an die Eltern vermietet, die Tochter als Aushilfe im Familienbetrieb einstellt, dem Filius das Aktiendepot überträgt oder Oma nicht nur als Babysitter einlädt, sondern sie auch bezahlt. Wer die Möglichkeiten geschickt kombiniert, spart Jahr für Jahr ein paar 1000 Euro.
Wenn die Angehörigen sich zusammensetzen und ihre Finanzen optimal ordnen, bleibt mehr übrig.
Das setzt ein bisschen Planung voraus. Die besten der rechtlich wasserdichten Möglichkeiten zum Steuernsparen ergeben sich, wenn sich die Familienmitglieder die Mühe machen, über ihre Finanzen und gegenseitigen Hilfsleistungen ordentliche Verträge zu vereinbaren. Klingt aufwendig, lohnt sich aber. Auch wenn Finanzbeamte bei solchen Verträgen zwischen Angehörigen misstrauisch jede Chance suchen, die Steuervorteile zu streichen: Die Finanzgerichte zeigen sich meist familienfreundlich und segnen auch gewiefte Konstruktionen ab. Trotzdem sollten Sparwillige nicht übermütig werden. Wer die Spielregeln ignoriert, hat auch vor Gericht keine Chance. Auf folgende Punkte kommt es bei Verträgen, Geldanlage und Vorsorge an, wenn Sie eine Wir-AG gründen wollen:
Erstens: Vermieten. Sucht der studierende Sohn eine Bude, können die Eltern eine Wohnung komplett auf Kredit kaufen und sie ihm zum Vorzugspreis vermieten. Das verbilligt sein Studium und spart den Eltern Steuern. Denn wenn sie die Kreditzinsen, Abschreibungen und Reparaturkosten von der Billigmiete abziehen, entsteht meist auf dem Papier ein Verlust, den sie bei der Steuer von ihren anderen Einkünften abziehen dürfen.
Zweitens: Verleihen. Wer ein Haus kauft und verbilligt an Angehörige vermietet, kann das Vorhaben mit einem familieninternen Kredit kombinieren. So landen die steuersenkend gezahlten Zinsen bei Verwandten statt bei der Bank, zudem fallen die Bankgebühren weg. Allerdings müssen familiäre Kreditgeber die Zinseinnahmen versteuern, wenn ihr Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist. Deshalb gilt: Je größer die Differenz zwischen den Steuersätzen von Leiher und Verleiher, desto schöner der Effekt.

Gute Kreditgeber sind deshalb Verwandte im Rentenalter. Zwar müssen immer mehr Rentner ans Finanzamt zahlen, aber trotzdem liegen die Einkünfte – und damit die Steuersätze – meist deutlich unter denen der im Arbeitsleben stehenden Töchter und Söhne.